Stellenanzeige in der Google-Jobsuche: So finden Bewerber Ihre Stelle.
Für Betriebe im Kreis Ahrweiler, die Mitarbeiter oder Azubis suchen: wie Ihre Stelle von der eigenen Website in die Google-Jobsuche kommt, was in die Anzeige gehört und welche Börsen zusätzlich nichts kosten.
Ratgeber von ahrweb, Stand 1. November 2026.
Kurz gesagt.
Google zeigt bei Suchen wie „Ausbildung Elektroniker Sinzig“ oder „Maler Job Remagen“ einen eigenen Kasten mit Stellen. Dort kann auch Ihre Anzeige stehen, direkt von Ihrer Website und ohne Anzeigengebühr. Dafür braucht jede Stelle eine eigene Seite mit vollständigem Text und strukturierten Daten nach Googles Vorgabe „JobPosting“. Ist die Stelle besetzt, muss sie verschwinden. Zusätzlich lohnt sich die kostenlose Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit.
Was Google von Ihrer Stellenseite braucht.
Die Google-Jobsuche liest Stellen nicht aus einem PDF oder einem Foto vom Aushang. Sie braucht eine normale Seite auf Ihrer Website und im Hintergrund einen kleinen Datenblock, der Google sagt: Das hier ist eine Stellenanzeige. Pflicht sind laut Google fünf Angaben:
- Titel: nur die Berufsbezeichnung, also „Anlagenmechaniker SHK (m/w/d)“, nicht „Wir suchen Verstärkung!!!“ und keine Firmennamen oder Gehälter im Titel.
- Beschreibung: der vollständige Anzeigentext mit Aufgaben, Anforderungen und Angebot.
- Arbeitgeber: Ihr Betrieb, am besten mit Website und Logo.
- Arbeitsort: die Adresse mit Ort, Postleitzahl und Land.
- Veröffentlichungsdatum: wann die Anzeige online gegangen ist.
Empfohlen sind außerdem ein Ablaufdatum, die Art der Stelle, etwa Voll- oder Teilzeit, und das Gehalt. Eine Gehaltsangabe ist freiwillig, sie muss aber stimmen. Ob alles lesbar ist, zeigt Googles kostenloser Test für Rich-Suchergebnisse: Adresse der Stellenseite eingeben, dann steht dort „Stellenanzeige“ oder eine Fehlermeldung.
Woran es scheitern kann.
Die Regeln von Google sind kurz. Auf diese vier Punkte kommt es an:
- Alle Stellen auf einer Seite. Google verlangt eine Seite je Stelle. Eine Seite „Karriere“ mit drei Stellen untereinander reicht als Übersicht, jede Stelle braucht aber ihre eigene Unterseite.
- Besetzte Stellen bleiben stehen. Abgelaufene Anzeigen müssen raus oder ein Ablaufdatum tragen. Verstöße gegen die Richtlinien kann Google mit einer manuellen Maßnahme ahnden, dann erscheinen die Stellen nicht mehr in der Jobsuche.
- Daten ohne sichtbaren Text. Was im Datenblock steht, muss auch auf der Seite lesbar sein. Ein Datenblock für eine Stelle, die nur als Bild auf der Seite steht, verstößt gegen die Richtlinien.
- Keine Bewerbungsmöglichkeit. Auf der Seite muss man sich bewerben können: Formular, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Gebühren von Bewerbern sind verboten.
Nicht jedes Website-System liefert den Datenblock von selbst mit. Steht Ihre Anzeige auf der Website, aber nicht in der Jobsuche, ist das die erste Stelle zum Nachsehen.
Was in die Anzeige gehört und was nicht.
Viele Bewerber lesen am Handy. Bewährt haben sich kurze Abschnitte: Was Sie tun, was Sie mitbringen, was wir bieten, wie Sie sich melden. Nennen Sie Konkretes wie Arbeitszeiten, Einsatzgebiet, Firmenwagen oder die Übernahme nach der Ausbildung statt „attraktive Vergütung“.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlangt eine neutrale Ausschreibung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes rät:
- geschlechtsneutral formulieren, etwa mit „(m/w/d)“ hinter der Berufsbezeichnung,
- nur Anforderungen nennen, die mit der Arbeit zu tun haben,
- kein Foto, kein Alter, kein Geburtsort verlangen,
- Formulierungen wie „junges, dynamisches Team“ meiden, weil sie auf eine Benachteiligung Älterer hindeuten können.
Das gilt auch, wenn die Agentur für Arbeit die Stelle für Sie ausschreibt: Verantwortlich bleibt der Betrieb. Bewahren Sie Bewerbungen nach einer Absage mindestens zwei Monate auf, so lange können abgelehnte Bewerber Ansprüche nach dem AGG geltend machen.
Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Ausschreibung helfen die Handwerkskammer Koblenz, die IHK Koblenz oder ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Kostenlose Börsen zusätzlich.
Die eigene Seite ist die Grundlage, weil sie Ihnen gehört und nichts kostet. Zwei weitere Wege kosten ebenfalls nichts:
- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit: Stellen veröffentlichen ist dort kostenfrei. Sie brauchen ein Arbeitgeberkonto, das der Arbeitgeber-Service unter 0800 4 555520 (gebührenfrei) einrichtet. Eine Stelle können Sie auch ohne Anmeldung online an den Arbeitgeber-Service schicken. Die technische Schnittstelle der Arbeitsagentur ist für Personalsoftware gedacht und für einen Betrieb mit einer Handvoll Stellen nicht nötig.
- Lehrstellenbörse der Handwerkskammer Koblenz: Für Ausbildungsplätze im Handwerk gibt es dort die Möglichkeit „Stellenangebot eintragen“. Wie die Eintragung abläuft, erfragen Sie am besten direkt bei der Ausbildungsberatung der Kammer.
Verlinken Sie aus diesen Börsen auf Ihre Stellenseite. Dort sehen Bewerber Fotos aus dem Betrieb und können sich in zwei Minuten melden.
Ihr nächster Schritt.
Prüfen Sie zuerst selbst: Suchen Sie bei Google nach Ihrem Beruf und Ihrem Ort mit dem Wort „Job“ oder „Ausbildung“. Taucht Ihre Stelle im Jobkasten nicht auf, geben Sie die Adresse Ihrer Stellenseite in den Test für Rich-Suchergebnisse ein. Wie schnell und handytauglich Ihre Website insgesamt ist, zeigt der kostenlose Website-Check in wenigen Sekunden.
Wenn Sie es nicht selbst einrichten möchten: Die Karriereseite (390 €, Zusatzleistung mit festem Preis) bringt offene Stellen und Ausbildungsplätze mit Kurzbewerbung per Formular oder WhatsApp und den Daten für die Google-Jobsuche. Für die Bewerbungsphase im Frühjahr gibt es die Azubi-Saison; wer seine Website behalten möchte, bekommt dort den Azubi-Start als eigene Azubi-Seite.
Quellen.
- Google Search Central: Strukturierte Daten für Stellenanzeigen (JobPosting), abgerufen am 01.11.2026
- Bundesagentur für Arbeit: Stellenangebot melden, abgerufen am 01.11.2026
- Bundesagentur für Arbeit: HR-BA-XML-Schnittstelle, abgerufen am 01.11.2026
- Handwerkskammer Koblenz: Lehrstellenbörse, abgerufen am 01.11.2026
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Materialien für Arbeitgebende, neutrale Stellenausschreibung, abgerufen am 01.11.2026
Häufige Fragen.
Kostet die Google-Jobsuche etwas?
Nein. Google zeigt Stellenanzeigen in der Jobsuche ohne Gebühr, wenn die Stelle auf einer eigenen Seite steht und strukturierte Daten nach der Vorgabe JobPosting hat. Bezahlt wird höchstens die Einrichtung auf der Website.
Warum erscheint meine Stellenanzeige nicht in der Google-Jobsuche?
Meist fehlt der Datenblock JobPosting, mehrere Stellen stehen auf einer Seite oder die Anzeige ist nur ein Bild oder PDF. Der kostenlose Test für Rich-Suchergebnisse von Google zeigt, ob die Stellenseite lesbar ist.
Ist die Jobbörse der Arbeitsagentur für Betriebe kostenlos?
Ja. Stellen lassen sich im Portal der Bundesagentur für Arbeit kostenfrei veröffentlichen. Das Arbeitgeberkonto richtet der Arbeitgeber-Service unter 0800 4 555520 ein, gebührenfrei.
Muss „(m/w/d)“ in jede Stellenanzeige?
Eine Stellenanzeige muss nach dem AGG geschlechtsneutral sein. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfiehlt bei männlicher und weiblicher Form eine dritte Option wie „(m/w/d)“; alternativ geht eine geschlechtsneutrale Bezeichnung. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was soll Ihre Website können?
Zwei, drei Sätze zu Ihrem Vorhaben genügen. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir den Umfang; danach erhalten Sie Ihr Angebot mit Festpreis und Online-Datum.