Impressum für Handwerksbetriebe: Was rein muss und was raus muss.

Für Handwerksbetriebe im Kreis Ahrweiler: welche Angaben nach dem Digitale-Dienste-Gesetz ins Impressum gehören, was im Handwerk dazukommt und welche veralteten Sätze Sie jetzt streichen sollten.

Ratgeber von ahrweb, Stand 21. Oktober 2026.

Kurz gesagt.

Jede geschäftliche Website braucht ein Impressum nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). Für einen Handwerksbetrieb heißt das: vollständiger Name und Anschrift, E-Mail und Telefon, Rechtsform und Register, falls vorhanden, und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Viele Impressen sind dabei nicht falsch, sondern veraltet: Sie nennen noch das TMG oder verlinken eine EU-Plattform, die es seit Juli 2025 nicht mehr gibt.

Was in jedes Impressum gehört.

Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung und kein Muster zum Kopieren. Die Handwerkskammer Koblenz berät ihre Mitgliedsbetriebe zu Rechtsfragen; im Zweifel hilft ein Anwalt.

Was nur im Handwerk dazukommt.

Für die meisten Gewerke ist die Kammer keine Pflichtangabe, sie wird aber empfohlen. Wer sie nennt, schreibt: zuständige Kammer Handwerkskammer Koblenz, mit Link. Das schafft Vertrauen und kostet eine Zeile.

Pflicht ist mehr im Gesundheitshandwerk: Augenoptiker, Zahntechniker, Hörakustiker, Orthopädietechniker und Orthopädieschuhmacher nennen laut ZDH zusätzlich

  1. die zuständige Handwerkskammer,
  2. die gesetzliche Berufsbezeichnung, also zum Beispiel „Augenoptiker“,
  3. Deutschland als den Staat, in dem sie verliehen wurde, und
  4. die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung, am besten mit Link auf den Gesetzestext.

Und für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten, die mit Privatkunden arbeiten: Auf der Website muss stehen, ob Sie an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. „Nein, dazu sind wir nicht bereit“ ist eine zulässige Antwort, sie muss nur dastehen.

Was raus muss.

Ein fehlerhaftes Impressum kann ein Bußgeld nach sich ziehen und von Mitbewerbern abgemahnt werden. Die gute Nachricht: Mitbewerber dürfen für eine Abmahnung wegen fehlender Pflichtangaben im Internet keine Abmahnkosten verlangen. Teuer wird es, wenn der Fehler danach stehen bleibt.

Wo das Impressum stehen muss.

Das Impressum muss von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein, auch am Handy. Bewährt hat sich ein Link „Impressum“ im Fußbereich jeder Seite. Nicht ausreichend sind ein Impressum nur in den AGB, nur als Pop-up oder versteckt unter „Über uns“.

Auch Ihr Facebook-, Instagram- oder Google-Profil braucht ein Impressum, wenn Sie es geschäftlich nutzen. Ein Link auf die Startseite genügt dafür nicht; er muss direkt auf die Impressumsseite führen.

Ob Ihre Startseite Impressum und Datenschutz verlinkt, zeigt der kostenlose Website-Check in wenigen Sekunden. Den Inhalt prüfe ich auf Wunsch im ausführlichen Check mit, zusammen mit Datenschutzerklärung und Cookie-Banner. Bei jeder Website, die ich baue, richte ich Impressum und Datenschutzerklärung nach Ihren Angaben ein.

Quellen.

Wie steht Ihre jetzige Website da?

Prüfen Sie Ihre Website in einer Minute: Ladezeit am Handy, Impressum, Datenschutz, Cookie-Banner, Google-Profil. Kostenlos, ohne Anmeldung, mit einer Lösung zu jedem Punkt.

Häufige Fragen.

Muss die Handwerkskammer ins Impressum?

Für die meisten Gewerke ist sie keine Pflichtangabe, wird aber empfohlen. Pflicht ist sie im Gesundheitshandwerk, also für Augenoptiker, Zahntechniker, Hörakustiker, Orthopädietechniker und Orthopädieschuhmacher, zusammen mit Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung und der Handwerksordnung.

Muss der Link zur OS-Plattform noch ins Impressum?

Nein. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Verweise darauf sollten aus Impressum, AGB und E-Mail-Signaturen entfernt werden.

Reicht ein Kontaktformular statt E-Mail im Impressum?

Nein. Die E-Mail-Adresse muss ausgeschrieben im Impressum stehen. Dazu kommt ein zweiter schneller Kontaktweg, in der Praxis die Telefonnummer.

Muss meine Steuernummer ins Impressum?

Nein. Ins Impressum gehört die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn vorhanden, sonst die Wirtschafts-Identifikationsnummer, sobald sie zugeteilt ist. Die normale Steuernummer gehört nicht hinein.

Was soll Ihre Website können?

Zwei, drei Sätze zu Ihrem Vorhaben genügen. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir den Umfang; danach erhalten Sie Ihr Angebot mit Festpreis und Online-Datum.

Festpreisschriftlich im Angebot, keine Nachforderung im beschriebenen Umfang

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